Corona-Verordnung: Neuerungen für den Sport
Der Österreichische Ruderverband hat uns über die neue COVID-19-Verordnung mit allen Maßnahmen informiert.
Die Bundesregierung hat die angekündigten strengeren Maßnahmen und drastische Einschnitte zur Eindämmung der steigenden COVID-19 Infektionszahlen bekannt gegeben. Die neue Verordnung wird mit 3. November/0:00 Uhr in Kraft treten und für mindestens vier Wochen Gültigkeit haben.
Die ab 3.11.2020 geltende Verordnung bringt für den Sportbereich folgende Einschränkungen mit sich:
Generell gilt für den Individual- und Freizeitsport die 1 Meter Abstand Regel.
· Sport nur noch outdoor möglich (ausgenommen Spitzensport)
· Keine Veranstaltungen (Wettkampf, Training, Kurs, Gruppe…) möglich (ausgenommen Spitzensport)
· Indoorsportstätten werden geschlossen (Ausnahme: Spitzensport)
· Kein Gastro-/Kantinenbetrieb
· Anti-Gen-Test zulässig
Die neue Verordnung zum Nachlesen finden Sie hier https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_463/BGBLA_2020_II_463.html
Immer am aktuellsten Stand mit Sportaustria.
Regelmäßige und aktuelle Infos finden Sie auch auf der Homepage von Sportaustria www.sportaustria.at/corona