Sponsoren

Raiffeisenbank Völkermarkt

Seerose Klopeinersee


Sportministerium

Kärnten Sport

ASVÖ Kärnten

Sport Völkermarkt

Corona-Verordnung: Neuerungen für den Sport

Der Österreichische Ruderverband hat uns über die neue COVID-19-Verordnung mit allen Maßnahmen informiert.

Die Bundesregierung hat die angekündigten strengeren Maßnahmen und drastische Einschnitte zur Eindämmung der steigenden COVID-19 Infektionszahlen bekannt gegeben. Die neue Verordnung wird mit 3. November/0:00 Uhr in Kraft treten und für mindestens vier Wochen Gültigkeit haben.

 

Die ab 3.11.2020 geltende Verordnung bringt für den Sportbereich folgende Einschränkungen mit sich:

 

Generell gilt für den Individual- und Freizeitsport die 1 Meter Abstand Regel.

 

·                                 Sport nur noch outdoor möglich (ausgenommen Spitzensport)

·                                 Keine Veranstaltungen (Wettkampf, Training, Kurs, Gruppe…) möglich (ausgenommen Spitzensport)

·                                 Indoorsportstätten werden geschlossen (Ausnahme: Spitzensport)

·                                 Kein Gastro-/Kantinenbetrieb

·                                 Anti-Gen-Test zulässig

 

Die neue Verordnung zum Nachlesen finden Sie hier https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_463/BGBLA_2020_II_463.html

Immer am aktuellsten Stand mit Sportaustria.

Regelmäßige und aktuelle Infos finden Sie auch auf der Homepage von Sportaustria  www.sportaustria.at/corona

Termine

2024-08-17

11. Firmenwettrudern am Völkermarkter Stausee
-> zu den Terminen

2024-08-18

33. Internationale Völkermarkter Sprintregatta
-> zu den Terminen

Sponsoren

Raiffeisenbank Völkermarkt

Seerose Klopeinersee


Sportministerium

Kärnten Sport

ASVÖ Kärnten

Sport Völkermarkt